AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter (Daniel Göhler e.U) im folgenden Vermieter genannt über ein Hausboot abgeschlossen wird.

Mit der Buchung erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.


Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Onlinebuchung oder telefonischer Buchung unter Angabe der buchungsrelevanten Daten (=Willenserklärung des Mieter).In beiden Fällen erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung sowie den Mietvertrag per Mail zugesandt (=Willenserklärung des Vermieters). Erst mit Versand dieser Mail kommt der Vertrag durch beidseitige Willenserklärung endgültig zustande. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung eines nicht fristgemäßen Zahlungseingangs. In diesem Fall steht dem Vermieter eine Entschädigung entsprechend dem folgenden Absatz zu. Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Vermieter Daniel Göhler e.U. und dem namentlich genannten Mieter.

Eine Weitervermietung oder Verleih ist ausgeschlossen

Rücktritt des Mieters

Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Reise ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurückzutreten. Er ist im Fall eines Rücktritts verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:
• Eintreffen der Rücktrittserklärung 2 Monate vor Beginn der Bootsreise: 150 Euro.
• Eintreffen der Rücktrittserklärung 30 Kalendertage vor Beginn der Bootsreise: 30 % des Mietpreises.                                    • Eintreffen der Rücktrittserklärung weniger als 30 Kalendertage vor Beginn der Reise: 100 % des Mietpreises.

Stornierungen aufgrund Pandemiesituation: Wenn die Vermietung aufgrund von Pandemiebeschränkungen (Erkrankung oder Reisebeschränkung) nicht angetreten werden kann, erhält der Mieter den vollen Charterpreis ohne Abzüge zurück. Es fallen dann keinerlei Gebühren an.

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. 

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, das Hausboot zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Mietzeit zur Verfügung zu stellen.
Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. 
Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, starkem Wind, Streik oder Ähnlichem.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

Die Verfügung über das Hausboot wird dem Mieter nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand der Checkliste bestätigt, dass der Motor und das Hausboot im Allgemeinen betriebsfähig sind und die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat.
Der Schiffszustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste vom Mieter und dem Vermieter gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Mieter die ordnungsgemäße Übergabe des Hausbootes nach Maßgabe der Check- und Inventarliste. Danach sind alle Einwendungen des Mieters betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen.

Vorhandene versteckte Mängel an dem Schiff und an der Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht, den Mietzins zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.

Versicherung Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.):

Das Hausboot ist Haftpflicht versichert.

Kaskoversicherung (Schäden am Hausboot am Inventar und weiteren Mietgegenständen):
Das Hausboot ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 500,– Euro.
Die Höhe der Kaution beträgt 500,– Euro.

Verursacht der Mieter einen größeren Schaden, haftet er auch über die Kaution hinaus bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, also bis 500,- €. Der Mieter ist verpflichtet eine Private Haftpflicht für den gesamten Mietzeitraum in ausreichender Deckung vorzuhalten, um selbst herbei geführte Schäden am Mietgegenstand zu regulieren. 
Der Nachweis ist bei Übernahme des Hausbootes zu erbringen

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Die vom Mieter abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.

Pflichten des Mieters

Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter die Verfügung über das Schiff zu verweigern für den Fall, dass der Mieter (auch nach der Einweisungsfahrt) nicht die vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Sportbootes besitzt oder nicht mindestens 2 Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren an Bord sind (davon mindestens einer nicht körperlich eingeschränkt). In diesem Fall darf der Mieter den Hafen nicht verlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Hausboot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Mieter ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Mieter haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch für Folge und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig 
verursacht wurden. Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Schäden an fremden Eigentum, Personen und der Umwelt, die durch die Nutzung des Hausbootes entstehen.

Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Mieter fasst darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vermieter übergeben. Erfüllt der Mieter diese Verpflichtung nicht, kann er für den hieraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden.

Wird die Antriebschraube des Motors (Propeller) beschädigt, muss diese in der Regel ausgetauscht werden. Der Vermieter berechnet in diesem Fall inkl. Montageleistung pauschal 250,00 €, sofern und soweit der Mieter nicht einen geringeren Schaden des Vermieter nachweist.

Das Grillen an Bord ist nur mit dem an Bord installierten Gasgrill gestattet.

Das Untervermieten und das Verleihen des Hausbootes sind untersagt.

Bei dem an Bord befindlichen Wasser handelt es sich nicht um Trinkwasser. Personen, die nicht schwimmen können, haben dauerhaft eine der an Bord befindlichen Schwimmwesten zu tragen.

Der Mieter darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Hausboot nur im Notfall schleppen lassen.

Es besteht Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter:
a. Grundberührungen sind dem Vermieter sofort zu melden
b. bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse (starker Wind ) nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen,
c. der Mieter hat sich an die mitgeteilten Beschränkungen bezüglich Fahrgebiet etc. zu halten.

Treten, während der Mietzeit Schäden am Schiff oder der Ausrüstung auf, so hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Reparatur abzustimmen. Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Hausbootes nicht behindern, muss der Mieter den Vermieter telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

Fahrtüchtigkeit des Hausbootes / Mängel unterwegs:

Im Fall einer Störung hat der Mieter die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Hausbootes und der Geräte genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vermieter werden notwendige Reparaturen ausschließlich in Absprache mit dem Vermieter durchgeführt. Der Vermieter akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Mieter eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).

Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Hausboot durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 8 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 8 Stunden – ab Eingang der Meldung beim Vermieter– begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vermieter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang. Einsätze des Vermieters, die wegen vom Mieter oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Hausboot und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig.

Es wird eine Vergütung von 25 Euro pro Stunde berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

Haustiere:

Haustiere sind an Bord nicht gestattet.

Mietpreis:

Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Schiff mit Ausstattung (Geschirr, Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör laut Inventarliste). Das Hausboot wird mit ausreichend Treibstoff übergeben, der Verbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet.
Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen!

Führerschein:

Für die Führung des Hausbootes ist kein amtlicher Sportbootführerschein Binnen erforderlich. 
Dabei sind Einschränkungen bezüglich Fahrgebiet und Fahrzeiten zu beachten.
Mieter und Schiffsführer müssen nicht die gleiche Person sein.

Einweisung:

Sie werden von unserem Team sorgfältig eingewiesen.

Nutzungsbeschränkung:

Fahrgebiet:

Deutsche Binnengewässer, keine Küstengewässer.

Fahrtzeit:

Die Sicherheit unserer Gäste steht an höchster Stelle. Daher ist das Fahren mit dem Hausboot unter widrigen Bedingungen begrenzt. Das Fahren mit dem Hausboot ist nur bei Tageslicht gestattet! Auch bei zu starkem Wind (Wind 
mit Böen ab 21 Kmh) ist das Fahren mit dem Boot nicht gestattet.

Es sollte rechtzeitig (1-2 Stunden vorher) eine geeignete Stelle zum Ankern oder ein Hafen mit freien Liegeplätzen angelaufen werden. Der Aufenthalt und das Genießen an Bord sind davon natürlich nicht betroffen.

Endreinigung:

Am Ende der Charterreise muss das Boot in einem ordentlichen, besenreinen Zustand abgeliefert werden. Die Endreinigung beinhaltet alle weiteren Reinigungsarbeiten, die zur Weitervermietung notwendig sind.

Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr oder Schadensersatz vor.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.

Datenschutz:

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.


Stand: 27.03.2022